18.12.2024 - Lebensmittel

Glühwein im Fokus der neuen Kennzeichnungspflicht

Die kalte Jahreszeit ist Glühweinzeit. Doch während Verbraucher:innen bislang nur auf freiwilliger Basis erfahren konnten, wie Glühweine aus dem Supermarkt zusammengesetzt sind, hat sich dies durch eine Gesetzesänderung geändert. Hersteller sind nun verpflichtet, Angaben zu Zutaten und Nährwerten zu machen. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) zeigt jedoch, dass die Umsetzung der neuen Kennzeichnungspflicht noch nicht flächendeckend erfolgt ist.

Mehr Transparenz bleibt ein Ziel

Seit dem 8. Dezember 2023 müssen Glühweine mit einem späteren Herstellungsdatum eine vollständige Kennzeichnung der Zutaten und Nährwerte aufweisen. Im November 2024 untersuchte die VZB 84 Glühweine und Frucht-Glühweine. Das Ergebnis ist ernüchternd: Weniger als die Hälfte der Produkte erfüllten die neuen Vorschriften. Bei den korrekt gekennzeichneten Glühweinen machen es sich 94 Prozent der Hersteller leicht und verwenden QR-Codes, um die Informationen elektronisch bereitzustellen, anstatt sie direkt auf das Etikett zu drucken.

Restbestände und fehlende Nachvollziehbarkeit

„Viele Produkte ohne Kennzeichnung könnten vor Inkrafttreten der neuen Regelungen produziert worden sein. Solange diese Bestände nicht aufgebraucht sind, dürfen sie weiterhin verkauft werden“, erläutert Carola Clausnitzer, Lebensmittel-Expertin der VZB. Allerdings fehlt die Pflicht, das Herstellungsdatum auf dem Etikett anzugeben. Daher ist unklar, ob es sich bei den Produkten um Altbestände oder schlichtweg um unzureichend etikettierte Ware handelt.

QR-Codes erschweren den Vergleich

Während bei den meisten Lebensmitteln die Zutaten und Nährwerte direkt auf der Verpackung zu finden sind, dürfen weinhaltige Getränke wie Glühwein diese Informationen hinter einem QR-Code verstecken. Das macht den Produktvergleich im Laden deutlich komplizierter. Verbraucher:innen müssen nicht nur ein internetfähiges Handy besitzen, sondern auch Empfang im Markt haben – eine Voraussetzung, die nicht immer erfüllt ist. Der Marktcheck zeigte zudem, dass die hinterlegten Informationen häufig unvollständig oder nicht abrufbar waren. In einem Fall war der QR-Code so schlecht gedruckt, dass er gar nicht gescannt werden konnte.

Die Verbraucherschützerin fordert daher, dass Zutaten und Nährwerte – wie bei den meisten anderen Lebensmitteln – direkt auf dem Etikett abgedruckt werden.

Kalorienangaben auf Glühwein-Etiketten

Eine Neuerung durch die Kennzeichnungspflicht ist die verpflichtende Angabe des Energiegehalts. Verbraucher:innen können jetzt auf einen Blick erkennen, wie viele Kalorien ein Glühwein enthält. Dabei zeigt der Marktcheck erhebliche Unterschiede: Die Energiegehalte variieren zwischen 55 und 107 Kilokalorien pro 100 Milliliter. Eine Tasse Glühwein kann also mehr als 200 Kilokalorien enthalten, abhängig von Zucker- und Alkoholgehalt.

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