30.01.2025 - Lebensmittel

Neue Verordnung (EU) 2024/2895 über Listeria monocytogenes – Was kommt auf Lebensmittelbetriebe zu?

Die Verordnung (EU) 2024/2895 der Kommission vom 20. November 2024 ändert die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 in Bezug auf das Lebensmittelsicherheitskriterium für Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln. 

Diese Änderung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und wird für viele Hersteller insbesondere leicht verderblicher Lebensmittel, die das Wachstum von Listeria monocytogenes begünstigen, eine wichtige Rolle spielen. Es ist deshalb wichtig für die Betriebe sich rechtzeitig damit zu befassen.

Die Änderung betrifft die Kategorie 1.2 aus dem Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005, die das Wachstum von Listeria monocytogenes begünstigen können. Die anderen Kategorie 1.1 und 1.3 sowie der Kategorie 1.2, die das Wachstum von Listeria monocytogenes nicht begünstigen, sind von den Änderungen der neuen Verordnung nicht betroffen. Für diese verzehrfertigen bleibt alles wie bisher.

Bisher galt für verzehrfertige Lebensmittel, die das Wachstum begünstigen können der Grenzwert "in 25 g nicht nachweisbar" nur auf Herstellerebene. Auf Handelsebene wurde in der Praxis häufig der Grenzwert 100 KbE/g angewandt. Mit der neuen Verordnung wird für die Lebensmittel, die das Wachstum begünstigen können der Grenzwert "in 25 g nicht nachweisbar".

Damit steigen die hygienischen Anforderungen sowie die Gefahr von Rückrufen für die betroffenen Lebensmittelbetriebe erheblich.

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