20.10.2022 - Kosmetik
Neuregulierung UV-Filter Octocrylene und Benzophenon-3 für Kosmetika
Mit Verordnung (EU) 2022/1176 wurden die beiden UV-Filter für Kosmetika Octocrylene und Benzophenon-3 in ihrer zulässigen Höchstmenge neu geregelt. Damit einher geht eine Änderung des Eintrags in Anhang VI der Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009.
Die Übergangsfristen beträgt für das Inverkehrbringen den Stichtag 28. Januar 2023, bzgl. der Bereitstellung auf dem Markt ist der 28. Juli 2023 der Stichtag. Nach diesem Datum dürfen keine Produkte mehr verkauft werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen.
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Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R1176