29.11.2024 - Lebensmittel

Saatgutüberwachung 2024: Geringe GVO-Anteile in Mais festgestellt

Die amtlichen Untersuchungsstellen der Bundesländer haben im Analysejahr 2024 (01.10.2023 – 30.09.2024) insgesamt 783 Saatgutproben von 13 Kulturpflanzen auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) geprüft. Dabei wurden in vier Maisproben geringe GVO-Anteile nachgewiesen. Dies gab die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) bekannt.

Schwerpunkt auf Mais und Raps
Mais und Raps machten mit 60 % bzw. 27 % den Großteil der untersuchten Proben aus. Weitere überprüfte Kulturen waren unter anderem Soja (6 %) sowie Zuckerrüben, Lein und Zucchini. Anlassbezogene Kontrollen erfolgten bei Lein und Zuckermais aufgrund früherer Nachweise nicht zugelassener GVO.

Strenge Kontrollverfahren
Die Saatgutüberwachung in Deutschland liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Ziel der zeitlich abgestimmten Probenahmen und Analysen ist es, Saatgut mit GVO-Anteilen rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen, bevor es ausgesät wird. Mindestens 10 % der anerkannten Saatgutpartien werden untersucht, wobei standardisierte Methoden gemäß Gentechnikgesetz (§28b) verwendet werden.

GVO in Deutschland: Anbau weiterhin verboten
In der EU ist aktuell nur die gentechnisch veränderte Maissorte MON810 zugelassen, die jedoch in Deutschland seit 2009 einem nationalen Anbauverbot unterliegt. Deutschland hat zudem von der sogenannten „opt-out“-Regelung Gebrauch gemacht, um auch künftig den Anbau von GVO auszuschließen.

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Quelle: www.bvl.bund.de