31.10.2024 - Kosmetik

Verordnung (EU) 2024/2564 zur Änderung der VO (EG) Nr. 1272/2008

Die EU-Kommission hat Ende September 2024 die 22. Anpassung zur Verordnung CLP (Nr. 1272/2008) veröffentlicht. Diese tritt am 20. Oktober 2024 in Kraft und ist spätestens ab dem 1. Mai 2026 unmittelbar gültig und verbindlich. 

Diejenigen Stoffe, die in der neuen Verordnung als CMR-Stoffe eingestuft werden, werden automatisch per Omnibus-Verordnung ins Kosmetikrecht überführt und in Anhang II der verbotenen Stoffe gemäß VO (EG) 1223/2009 aufgenommen. 

Neu enthalten sind u.a.:

  • Hexylsalicylat
  • 2-Phenylphenol
  • n-Hexan

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