News

aktualisiert am 15.07.2020

Lebensmittelwarnungen im Juni 2020

Die Meldungen auf www.lebensmittelwarnung.de geben einen guten Überblick zu aktuellen Problemfällen im Zusammenhang mit Lebensmitteln.

Wir haben die Meldungen für Juni 2020 zusammengefasst.

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aktualisiert am 14.07.2020

Anbruchstabilitätsprüfungen von Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln wird dessen Haltbarkeit in Form eines Verfallsdatums angegeben. Im Gegensatz zu Arzneimitteln in Blisterverpackungen dürfen Arzneimittel zur Mehrfachentnahme, wie z.B. Tuben oder Glasbehältnisse sollen nach Anbruch nur für eine begrenzte Zeit verwendet werden. Gründe hierfür sind unter anderem der mikrobielle Eintrag bei Kontakt mit der Haut. Weiterhin ist durch wiederholtes Öffnen eine Reaktion von Luftsauerstoff, Feuchtigkeit, Licht mit dem Inhalt möglich.

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aktualisiert am 13.07.2020

Verordnungsentwurf für Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide angenommen

Der Ständige Ausschuss, eine Arbeitsgruppe aus EU-Kommission und Mitgliedstaaten hat den Verordnungsentwurf zur Festsetzung von Höchstgehalten für Pyrrolizidinalkaloide (PA) in Lebensmitteln angenommen.

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aktualisiert am 10.07.2020

Klimawandel birgt neue Risiken für die Lebensmittelsicherheit

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat im Rahmen des Projektes „Der Klimawandel als Ursache für neu auftretende Risiken für die Lebens- und Futtermittelsicherheit, die Pflanzen- und Tiergesundheit sowie die Nährstoffqualität“-kurz CLEFSA, Methoden entwickelt, um die Auswirkungen des Klimawandels auf Lebensmittel zu erfassen. Dadurch ist es langfristig möglich Risiken schon früh zu erkennen und mit diesen bestmöglich umzugehen.

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aktualisiert am 09.07.2020

Verkehrsfähigkeit kosmetischer Mittel

Kosmetische Mittel, welche die Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung VO (EG) 1223/2009 erfüllen sind in Deutschland bzw. innerhalb der EU verkehrsfähig. Hierfür ist neben der Erstellung eines Sicherheitsberichts durch einen Sicherheitsbewerter ebenfalls eine Produktinformationsdatei (PID) erforderlich. In der PID umfasst die Beschreibung des kosmetischen Mittels, enthält den Sicherheitsbericht, sowie die Herstellungsmethode unter dem Aspekt der guten Herstellungspraxis (GMP). Weiterhin werden darin Nachweise der angepriesenen Wirkung und Daten über durchgeführte Tierversuche angeführt.

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aktualisiert am 08.07.2020

BAV Online-Schulungen

Das BAV Institut bietet neben seinen Labordienstleistungen ebenfalls Online-Schulungen an. Diese eröffnen Betriebe eine flexible Möglichkeit, seine Mitarbeiter zu jeder Zeit ganz individuell und nach Bedarf zu schulen und eignen sich daher ideal sowohl für Neu- oder auch im Rahmen von Nachschulungen.

Anhand von kommentierten Seminarfolien werden dem zu schulenden Mitarbeiter wichtige Sachverhalte zum jeweiligen Themenbereich leicht verständlich vermittelt. Im Anschluss an die Schulung erhält der Teilnehmer ein gültiges Zertifikat als Schulungsnachweis. Die Aufzeichnungen der Schulungen sind käuflich erwerblich. 

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aktualisiert am 06.07.2020

NEU „TentaSpeed L. mono“: Listeria spp. und Listeria monocytogenes in Lebensmitteln in 6h nachweisen!

Mit der beim BAV INSTITUT neu entwickelten Schnellmethode „TentaSpeed L. mono“ können in Lebensmitteln niedrige Keimzahlen von Listeria spp. und/ oder L. monocytogenes innerhalb von nur 6h nachgewiesen werden.

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aktualisiert am 03.07.2020

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist auf Hygienemängel bei Milchshakes hins

Bei Untersuchungen von selbstgemachten Milchshake wurden laut BVL in einigen Fällen hohe Gehalte an Enterobakterien und Hefepilzen nachgewiesen.

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aktualisiert am 03.07.2020

Fleischverarbeitende Betriebe in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterliegen strengen Regeln zur Eindämmung der Corona-Infektionen

In beiden Bundesländern gelten neue Allgemeinverfügungen, die neue Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten und zur Eindämmung der Corona-Infektionen beinhalten.

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aktualisiert am 02.07.2020

Neue Meldepflichten für Lebensmittelunternehmen nach der Zoonose-Verordnung

Am 29.06.2020 wurde die Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des Lebensmittelhygienerechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Änderungen beinhalten auch neue Vorgaben zur Zoonose-Verordnung bzw. zu den darin enthaltenen Meldepflichten für Lebensmittelhersteller. Diese Regelungen sind am Tag der Veröffentlichung in Kraft getreten.

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