Fachinformationen BAV Institut
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04.06.2019 - Wasser
Für wen sind Untersuchungen auf Legionellen verpflichtend?
Eine Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen ist dann erforderlich, wenn alle nachfolgenden Punkte erfüllt sind:
- Vorhandensein einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung (= Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder mehr als drei Liter in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle)
- Das Trinkwasser wird durch eine gewerbliche (z. B. Vermietung) oder öffentliche Tätigkeit (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime) abgeben
- Vernebelung des Trinkwassers
11.09.2018 - Wasser
Wasser lieber etwas laufen lassen
Bleibt Wasser zu Hause zu lange in der Leitung stehen, kann die Qualität darunter leiden. Wer den Wasserhahn morgens aufdreht, sollte die ersten Liter nach dem Aufdrehen abfließen lassen und zwar so lange, bis das Wasser kühl und ohne Temperaturänderungen aus dem Hahn kommt.
05.09.2018 - Wasser
Zahlen aus der Trinkwasserüberwachung 2017
Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) und das Landesgesundheitsamt (LGA) in Baden-Württemberg führen regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen durch. Im Jahr 2017 wurden mehr als 8.000 Stellen beprobt und u.a. mikrobiologisch sowie chemisch untersucht.
02.03.2018 - Wasser
Revision der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Im Januar 2018 wurde die deutsche Trinkwasserverordnung geändert. Dadurch soll die Sicherheit erhöht werden und es erfolgt gleichzeitig eine Anpassung an europarechtliche Vorgaben. Nachfolgend haben wir einige Neuerungen für Sie zusammengestellt, wobei die unten aufgeführten Punkte keine vollumfängliche Aufzählung aller Änderungen der Trinkwasserverordnung darstellen. In unseren Ausführungen konzentrieren wir uns insbesondere auf Änderungen, die für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelbetriebe sowie für Hotels relevant sind.
16.06.2017 - Wasser
Änderung der Trinkwasserverordnung - In BAV Newsletter 05/2015
Der Bundesrat hat der 3. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung zugestimmt. Mit dieser Verordnung wird die EU-Richtlinie 2013/51/EURATOM in nationales Recht umgesetzt. Zukünftig wird das Trinkwasser auf Gehalte an radioaktiven Stoffen (Radon, Tritium) untersucht und überwacht. Betroffen sind Trinkwasserversorger und Lebensmittelunternehmen mit eigenem Brunnen. In Deutschland wird davon ausgegangen, dass die Belastung durch radioaktive Stoffe sehr gering ist.