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aktualisiert am 29.12.2017

Pyrrolizidinalkaloide - Neubewertung durch EFSA

Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind eine große Gruppe natürlicher Pflanzeninhaltsstoffe, die von vielen Pflanzen zur Abwehr von Fressfeinden gebildet werden. Bisher wurden PA in Deutschland vor allem im gemeinen Greiskraut, Jakobskreuzkraut, Vergissmeinnicht oder Huflattich festgestellt.

Studien zeigen, dass vor allem 1,2- ungesättigte Pyrrolizidinalkaloide gesundheitsschädigendes Potential aufweisen. Schädlich sind nicht die PA selbst, sondern deren Abbauprodukte in der Leber oder Lunge. Sie zeigen lebertoxische, krebserzeugende und erbgutverändernde Wirkungen. Sie sind somit hochtoxisch und deshalb in Lebens- sowie Futtermitteln unerwünscht.

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aktualisiert am 28.12.2017

Daten der Lebensmittelüberwachung 2016 veröffentlicht

Unter dem Bundesweiten Überwachungsplan versteht man die Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Die darin formulierten Hauptaufgaben der Lebensmittelüberwachung liegen in den Kontrollen von Betrieben, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, transportieren oder behandeln sowie in der Untersuchung von gezogenen Lebensmittelproben. Die Daten der Lebensmittelüberwachungsbehörden werden jährlich vom BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) erfasst und ausgewertet.

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aktualisiert am 28.12.2017

Eignungsprüfungen/ Nachweis der Wirksamkeit des Neutralisationsmittels von Kosmetika

In der ISO 11930 sowie in anderen Normen, wie der ISO 21149, sind Verfahren und Nährmedien zur Durchführung dermikrobiologischen Untersuchungen beschrieben. Die antimikrobiell wirksamen Inhaltstoffe aus den Kosmetika müssen bei der Untersuchung neutralisiert werden, damit sie keinen Einfluss mehr auf die Untersuchungsergebnisse haben. Der wichtigste Schritt  zur Neutralisation der antimikrobiellen Inhaltsstoffe ist die Verdünnung des Produktes mit einer geeigneten Verdünnungslösung. Mikrobiologische Untersuchungen ohne diesen Schritt können falsche Ergebnisse liefern (Kein Wachstum auf dem Medium obwohl Mikroorgansimen im Produkt vorhanden sind).

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aktualisiert am 27.12.2017

Kennzeichnung von Kochpökelwaren aus Geflügelfleisch

Seit 2007 beschäftigen sich der ALTS und die DLG um Verkehrsauffassungen hinsichtlich Zusammensetzung, Beschaffenheit und Kennzeichnung sowie Stückgrößenregelungen von Kochschinken und Kochpökelerzeugnissen aus Geflügelfleisch. Bei Letzterem sind Bezeichnungen wie „Putenbrustfilet gepökelt, gegart“ und „Hähnchenbrustfilet gepökelt, gegart“ gängig.

Aus diesen Diskussionen resultiert die Ziffer 2.341 der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, in der die Verkehrsauffassung für Kochschinken festgelegt ist.

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aktualisiert am 27.12.2017

Mikrobiologisch risikoarme Produkte nach DIN EN ISO 29621

Das Ziel der Norm (DIN EN ISO 29621 „Leitlinien für die Risikobewertung und Identifikation von mikrobiologisch risikoarmen Produkten“) besteht darin, Kosmetikherstellern und  Aufsichtsbehörden zu helfen mittels einer Risikobewertung „mikrobiologisch risikoarme Produkte“ zu identifizieren.

Dies ist sehr wichtig, da für mikrobiologisch risikoarme Produkte gemäß der DIN EN ISO 29621:2011 sowie der DIN EN ISO 11930:2012 der Umfang mikrobiologischer Prüfungen deutlich reduziert oder auf bestimmte Prüfungen vollständig verzichtet werden kann.

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aktualisiert am 23.12.2017

Fipronil-Geschehen beeinflusst Eiermarkt längerfristig

„Wer in der Adventszeit mit deutschen Eiern backen will, sollte sich frühzeitig um Eier aus heimischer Erzeugung bemühen“, mahnt Henner Schönecke, Vorsitzender des Bundesverbands Deutsches Ei e. V. (BDE), mit Blick auf die Vorweihnachtszeit und die nun einsetzende Backsaison an. Flächendeckende Versorgungsengpässe seien zwar ausdrücklich nicht zu erwarten, aber: „Noch immer beeinflussen die Folgen des Fipronil-Geschehens aus dem Spätsommer die Angebotssituation von Eiern auf dem deutschen Markt.“ (wir berichteten bereits in der Augustausgabe zu diesem Thema)

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aktualisiert am 21.12.2017

Manuka-Honig – gesund oder doch gestreckt?

Bei Manuka-Honig handelt es sich um hochpreisigen Honig aus dem Nektar des neuseeländischen Teebaums, auch Südseemyrte (lat.: Leptosperum scoparium) genannt. Der Preis hängt wesentlich vom „Unique Manuka Factor™“ (UMF) ab. Je höher der UMF, umso höher der Preis. Der UMF wird anhand verschiedener Kriterien festgelegt, wie beispielsweise dem Gehalt an Methylglyoxal (MGO). Aufgrund seiner antimikrobiellen Wirkung – beruhend auf MGO – wird er zur Behandlung von Entzündungen, Erkältungskrankheiten und anderen Infektionen eingesetzt und auch als medizinischer Honig bezeichnet.

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aktualisiert am 19.12.2017

Bekanntmachung zur Allergeninformation veröffentlicht

Die EU-Kommission hat am 13.07.2017 eine Bekanntmachung veröffentlicht, die die Kennzeichnung von Allergenen in einigen Punkten konkretisiert. Insbesondere für nicht vorverpackte Lebensmittel enthält die Lebensmittelinformations-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) diesbezüglich keine konkreten Angaben. Diese Lücken werden durch die Bekanntmachung geschlossen. Auch die am 13.07.2017 in Kraft getretene nationale Durchführungs-Verordnung über Kennzeichnungsvorschriften (LMIV AV) enthält hierzu nähere Angaben.

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aktualisiert am 18.12.2017

Phosphat-Zusatz in rohen, gefrorenen Dönerspießen

Bei Phosphaten handelt es sich um Zusatzstoffe, welche Lebensmitteln hauptsächlich zur Wasserbindung bis zu einem gewissen Grad beigesetzt werden dürfen. Sie erhöhen damit das Gewicht von Fleisch, machen es saftiger und verbinden Fleischstücke miteinander. Laut Studien ist jedoch nicht auszuschließen, dass Phosphate dem Herz, Nieren und Kreislauf schaden.

Bislang sind Phosphate in erhitzten Dönerspießen zulässig. Ein Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Änderung der Zusatzstoffverordnung sieht nun vor, Phosphate auch in rohen, gefrorenen Spießen zuzulassen. Damit würde eine bisherige Gesetzeslücke geschlossen.

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aktualisiert am 15.12.2017

Frische Steaks aus Geflügelfleisch – „Fleischzubereitungen“ oder „Fleischerzeugnisse“

Im Folgenden vorab die Begriffsbestimmungen gemäß Anhang I Nr. 1.15 „Fleischzubereitungen“ und Nr. 7.1 „Fleischerzeugnisse“ der Verordnung (EG) Nr. 853/2004:

Bei „Fleischzubereitungen” handelt es sich um frisches Fleisch, einschließlich zerkleinertem Fleisch. Die Zugabe von Würz- und Zusatzstoffen sowie Bearbeitungsverfahren sind erlaubt, wichtig hierbei zu beachten ist, dass die innere Muskelfaserstruktur des Fleisches nicht verändert wird und die Merkmale frischen Fleisches erhalten bleiben.

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