Fachinformationen BAV Institut
In diesem Bereich finden Sie ausgewählte Fachinformationen. Diese sind nach Themengebieten sortiert (siehe Navigationsleiste).
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14.06.2017 - Beratung
Neue Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung ab 2014! - In BAV Newsletter 03/2013
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) kommen zahlreiche neue Anforderungen auf die Lebensmittelunternehmen bezüglich der Kennzeichnung ihrer Produkte zu. Bereits ab Mitte Dezember nächsten Jahres müssen die meisten dieser Pflichten von den Betrieben umgesetzt sein!
14.06.2017 - Beratung
BfR: Fragen und Antworten zu Aflatoxinen - In BAV Newsletter 02/2013
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Fragen und Antworten zu Aflatoxinen zusammengestellt. Aflatoxine sind Stoffwechselprodukte, die von verschiedenen Schimmelpilzen gebildet werden.
14.06.2017 - Beratung
Verschärfung des Verbraucherinformationsgesetzes - In BAV Newsletter 02/2012
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten. Damals wurde vorgesehen, eine Überprüfung innerhalb von zwei Jahren durchzuführen. Insbesondere auch aufgrund des Dioxingeschehens Anfang 2011 wurden im novellierten VIG einige weitreichende Änderungen gegenüber dem aktuellen VIG festgelegt. Insgesamt wurden die Verbraucherrechte erheblich gestärkt und die Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden deutlich erleichtert. Das Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation ist am 21. März 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt somit am 1. September 2012 in Kraft.
14.06.2017 - Beratung
Erweiterte Informationsrechte der Verbraucher ab 1. September 2012 gültig (BAV-Info Nr. 02/2012)
Mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und der Einführung des § 40 Abs. 1 a LFGB werden die Verbraucherrechte erheblich gestärkt und die Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden deutlich erleichtert.
13.06.2017 - Beratung
Verantwortung im Unternehmen - In BAV Newsletter 01/2011
Bei Beanstandungen, spätestens jedoch bei Bußgeld- oder Strafbescheiden, stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit im Unternehmen. Wer muss für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gerade stehen? Kann die Verantwortung auf Mitarbeiter des Unternehmens übertragen werden?