27.12.2023 - Kosmetik
6. CRM-Omnibus-Verordnung Kosmetik final in Kraft – Verordnung (EU) 2023/1490
Die sog. 6.CRM-Omnibus-Verordnung ist seit dem 1. Dezember 2023 unmittelbar gültig. Diese Verordnung enthält CMR-Stoffe der Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) für Kosmetika.
Kosmetische Produkte, die einen dieser Stoffe ab dem genannten Stichtag enthalten, sind dann nicht mehr verkehrsfähig. Zu diesen Stoffen zählen unter anderem:
- Benzophenon
- Cumol
- Tellurdioxid
Unser Institut prüft und berät zur neuen Verordnung. Ebenfalls führen wir toxikologische Risikobetrachtungen für Sie durch.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1490