21.02.2022 - Lebensmittel
ALTS-Beschluss zur Beurteilung von STEC/VTEC in Mehl und daraus hergestellten Erzeugnissen
In den letzten Jahren kam es immer häufiger zu STEC/VTEC-Nachweisen in Mehl und daraus hergestellten Erzeugnissen wie Backmischungen und rohen Teigen. Daher hat sich der ALTS in seiner letzten Arbeitstagung mit der Beurteilung solcher STEC/VTEC-Nachweise beschäftigt.
Einen Steckbrief zu den potentiell pathogenen E. coli-Stämmen STEC/VTEC finden Sie unter folgendem Link:
Gemäß Stellungnahme 2021/88/02 der 88. Arbeitstagung des ALTS ist ein Nachweis von STEC/VTEC als gesundheitsschädlich im Sinne des Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a der Lebensmittel-Basis-Verordnung (VO (EG) 178/2002) zu beurteilen.
Bei einer solchen Beurteilung sind allerdings auch die normalen Bedingungen der Verwendung durch den Verbraucher und die vermittelten Informationen zu berücksichtigen. Da bei aus Mehlen hergestellten Erzeugnissen nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese roh verzehrt werden, ist ein Warnhinweis erforderlich. Dieser muss klar als Sicherheitshinweis wahrgenommen werden und klar formuliert sein. Der ALTS gibt in seiner Stellungnahme dafür folgendes Beispiel: „Getreidemehle, Backmischungen und Teige sind nicht zum Rohverzehr bestimmt und müssen stets gut durcherhitzt werden“.
Fehlt ein solcher geeigneter Warnhinweis, ist das Lebensmittel bei einem STEC/VTEC-Nachweis als gesundheitsschädlich zu beurteilen.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf pathogene E. coli wie STEC/VTEC regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zu STEC/VTEC finden Sie auch auf den Websiten des Robert Koch-Institut und Bundesinstitut für Risikobewertung.