14.10.2019 - Lebensmittel
ALTS veröffentlicht Beschluss über den Fettgehalt in der Speiseeissorte „Fruchteis“
Ein Fettzusatz ist in Speiseeis mit der Bezeichnung „Fruchteis“ nach den Leitsätzen nicht vorgesehen. Jedoch enthalten viele Fruchteise geringe Menge an Fett, welches gegebenenfalls auf die geringen Fettgehalte der Früchte und Aromen zurückgeführt werden kann.
Aus dieser Widersprüchlichkeit ergab sich die Frage ab wann von einem Zusatz ausgegangen werden kann.
Der ALTS hat sich hierüber Gedanken gemacht und folgende Beschluss dazu gefasst.
Ab einen Fettgehalt von ≥1,0% besteht ein begründeter Verdacht einer Fettzugabe. Bei einem Fettgehalt von ≥ 2,0 % ist davon auszugehen das Fett zugesetzt wurde und es sich somit nicht mehr um ein „Fruchteis“ gemäß den Leitsätzen handelt.
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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), www.bvl.bund.de