10.06.2021 - Kosmetik
Abgelaufene Sonnenschutzcremes nicht mehr benutzen
In einer in Frankreich Anfang des Jahres publizierten Studie wurde über das Risiko der Nutzung von Sonnencremes berichtet, deren Haltbarkeit abgelaufen war und die den UV-Filter Octocrylen enthalten.
Octocrylen ist als UV-Filter in Kosmetika gemäß der VO (EG) 1223/2009 zugelassen. Dieser Stoff wird jedoch medial aufgrund möglicher Eigenschaften als endokriner Disruptor diskutiert.
In der aktuellen Studie wurde in gealterten Sonnenschutzprodukten mit Octocrylen die Verbindung Benzophenon nachgewiesen. Möglicherweise ist diese ein Abbauprodukt des Octocrylens.
Das Benzophenon selbst kann bei Auftrag auf der Haut möglicherweise Ausschläge oder Entzündungen auslösen.
Weitere Studien werden zeigen müssen, inwieweit hier tatsächlich eine Gefährdung des Verbrauchers vorliegt.
Eine aktuelle Stellungnahme des Industrieverbandes IKW können Sie hier nachlesen:
Lassen Sie Ihre Produkte Sonnen-Produkte auf UV-Filter prüfen. Die Kosmetik-Experten des BAV Instituts im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.