16.06.2017 - Labor
Änderung der Höchstgehalte für Blei - In BAV Newsletter 03/2015
Die Europäische Kommission ändert durch die Verordnung (EU) 2015/1005 die Höchstgehalte für Blei in verschiedenen Lebensmitteln. Die Verordnung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. Lebensmittel, die noch vor dem 01.01.2016 in Verkehr gebracht wurden und die neuen Werte nicht einhalten, dürfen noch vermarktet werden. (eur-lex.europa.eu)