09.02.2020 - Lebensmittel

Aktuelle Stellungnahme des Lebensmittelverbands Deutschland e. V. zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Zu den vom Land Rheinland-Pfalz vorgelegten Entschließungsanträgen des Bundesrates zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sowie des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), Bundesrats-Drucksachen 657/19 und 658/19 vom 13.12.2019 hat der Lebensmittelverband Deutschland eine Stellungnahme abgegeben.

Der Verband fordern eine verfassungskonforme Ausgestaltung und Anwendung von Transparenzregelungen. Dazu zählen z. B. die Veröffentlichung von behördlichen Kontrollergebnissen (Kontrollbarometer, Hygieneampel, Smiley-Kennzeichnung), der § 40 Abs. 1a LFGB (Behördliche Nennungen von Unternehmensnamen in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG).

Weitere Informationen finden Sie unter www.lebensmittelverband.de.

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Quelle: www.lebensmittelverband.de