16.06.2017 - Lebensmittel
Allergenkennzeichnung von unverpackter Ware - In BAV Newsletter 01/2015
Am 13. Dezember 2014 trat die neue LMIV (Lebensmittel-Informationsverordnung; Verordnung (EU) 1169/2011) in Kraft. In dieser Verordnung wird unter anderem die Kennzeichnung von Allergenen geregelt. Die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU haben in dieser Verordnung die Möglichkeit, die Durchführung (Art und Weise wie deklariert werden muss) in eigenen Verordnungen zu regeln. In Deutschland geschah dies mit der Vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) vom 12. Dezember 2014. Mit dieser vorläufigen Verordnung sollen Erleichterungen bei der Kennzeichnung von Allergenen von unverpackter Ware möglich werden. In dieser Information sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die Verordnung in der Praxis bei unverpackter Ware umgesetzt werden kann.