01.08.2024 - Kosmetik
Alternativen zu herkömmlicher Zahnpasta
VerbraucherInnen werden zunehmend umweltbewusster und streben eine nachhaltigere Lebensweise an. Dies ist auch im Bereich der kosmetischen Mittel der Fall, daher greifen VerbraucherInnen inzwischen auch gerne zu Zahnputzalternativen in Form von Pulvern, Tabletten, Salzen oder ähnlichem.
Aufgrund des Einsatzes organischer (z.B. Zellulose, Aktivkohle) oder mineralischer Bestandteile (z.B. Kaolin, Bentonit) als Abrasionsmittel (Abschleifmittel) in diesen Produkten kann es zu natürlicherweise eingetragenen Schwermetallbelastungen kommen.
Die Schwermetalle Arsen, Antimon, Blei, Cadmium und Quecksilber sind gem. Anhang II der Verordnung (Eg) Nr. 1223/2009 in kosmetischen Mitteln verboten. Von diesen Elementen dürfen lediglich technisch unvermeidbare und gesundheitlich unbedenkliche Konzentrationen im Kosmetikum enthalten sein. Hinsichtlich der als technisch unvermeidbar geltenden Konzentrationen für diese fünf Elemente hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in seiner Stellungnahme vom 07.11.2016 entsprechende Richtwerte definiert.
Im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogramms hat das CVUA Karlsruhe Zahnputz-Alternativen auf ihren Schwermetallgehalt hin untersucht und bei 70% aller analysierten Proben konnten Schwermetalle nachgewiesen werden, zum Teil auch über den BVL-Richtwerten.
Sie möchten Ihre Zahnputz-Alternativen oder auch andere kosmetische Mittel auf Schwermetalle untersuchen lassen? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.