22.10.2019 - Kosmetik
Analytik von Pestizidrückständen in Kosmetika und kosmetischen Rohstoffen
Rückstände von Pestiziden bzw. Pflanzenschutzmitteln aus kosmetischen Rohstoffen können in das kosmetische Fertigprodukt übergehen. Einige Pestizidrückstände sind im Anhang 2 der Verordnung (EG) 1223/2009 als verbotene Stoffe geregelt.
Sie dürfen nur in technisch unvermeidbaren und gesundheitlich unbedenklichen Mengen im Endprodukt enthalten sein. Bei der Bewertung solcher Rückstände kommt dem Sicherheitsbewerter, der den sog. Sicherheitsbericht erstellt, eine große Bedeutung zu.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe analysiert für Sie sowohl in den Rohstoffen als auch im Endprodukt eine große Anzahl an Pflanzenschutzmittelrückständen (mehr als 600 Verbindungen) und prüft somit die Unbedenklichkeit Ihrer Produkte. Eine umfassende Bewertung gehört selbstverständlich dazu.
Falls Sie Fragen zu weiteren chemischen Prüfungen von Kosmetika haben melden Sie sich gerne jederzeit bei Ihrem Kundenberater.