18.11.2021 - Kosmetik

Analytische Prüfungen bei Erstellung des Sicherheitsberichts von Kosmetika

 

Die Verordnung (EG) 1223/2009 macht klare Vorgaben, welche Daten im Rahmen der Erstellung eines Sicherheitsberichts zu berücksichtigen sind. Ein wichtiger Teil sind Daten zur Stabilität eines kosmetischen Produktes.

Hierbei ist zum einen die mikrobiologische Stabilität (Nachweis mittels Durchführung eines Konsevierungsbelastungstest, meist gemäß ISO 11930) als auch die chemisch-physikalische Stabilität (ändert sich das Produkt sensorisch, stofflich) äußert wichtig.

 

Das BAV Institut führt alle erforderlichen Stabilitätstests für Kosmetika durch. Wir beraten Sie individuell zu Ihrem Produkt und erstellen Prüfpläne, die für Ihr Produkt geeignet sind.

Weiterhin führen wir auch mikrobiologische und chemische Prüfungen Ihres Produktes bzw. eingesetzter Rohstoffe durch, z.B. mögliche Rückstände von Schwermetallen, Pestiziden etc.

 

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