23.04.2024 - Kosmetik

Anforderung an gesundheitliche Unbedenklichkeit von Kosmetika - BVL

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin (BVL) informiert auf seiner Website über grundlegende Anforderungen betreffend das Inverkehrbringen von Kosmetika gemäß VO (EG) 1223/2009.

Auf der Website werden die häufigsten Fragen beantwortet zu:

  • Was ist Kosmetik ?
  • Kennzeichnung kosmetischer Produkte
  • Werbeversprechen / VO (EU) 655/2013
  • Prüfung und Analytik von Kosmetika, u.a. KBT nach ISO 11930
  • Sonnenschutzmittel
  • Unerwünschte / ernste unerwünschte Wirkung bei Kosmetik (SUE)

Sie haben Fragen zur Regulatorik von Kosmetika ? Das Experten-Team des BAV Instituts berät Sie umfassend, notifiziert und bewertet Ihr Produkte und führt analytische Prüfungen durch.

Quelle:

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/03_Verbraucherprodukte/02_Verbraucher/03_Kosmetik/bgs_Kosmetik_node.html