23.04.2024 - Kosmetik
Anforderung an gesundheitliche Unbedenklichkeit von Kosmetika - BVL
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin (BVL) informiert auf seiner Website über grundlegende Anforderungen betreffend das Inverkehrbringen von Kosmetika gemäß VO (EG) 1223/2009.
Auf der Website werden die häufigsten Fragen beantwortet zu:
- Was ist Kosmetik ?
- Kennzeichnung kosmetischer Produkte
- Werbeversprechen / VO (EU) 655/2013
- Prüfung und Analytik von Kosmetika, u.a. KBT nach ISO 11930
- Sonnenschutzmittel
- Unerwünschte / ernste unerwünschte Wirkung bei Kosmetik (SUE)
Sie haben Fragen zur Regulatorik von Kosmetika ? Das Experten-Team des BAV Instituts berät Sie umfassend, notifiziert und bewertet Ihr Produkte und führt analytische Prüfungen durch.
Quelle: