25.06.2019 - Kosmetik
Auffällige Kosmetikprodukte im europäischen Schnellwarnsystem RAPEX
In den vergangenen beiden Wochen waren sowohl mikrobiologisch als auch chemisch auffällige Kosmetika im Schnellwarnsystem der europäischen Union genannt.
Die mikrobiologisch auffälligen Produkte zeigten eine stark erhöhte Gesamtkeimzahl, die deutlich über den Werten der DIN EN ISO 17516 (Norm für mikrobiologische Grenzwerte) liegt. Bei einem Produkt wurde der Keim Pseudmonas putida nachgewiesen. Dieser Keim kommt meist im Wasser vor und kann auch Biofilme bilden.
Bei den chemisch auffälligen Produkten handelt es sich um dekorative Kosmetik, bei denen stark erhöhte Gehalte an Antimon nachgewiesen wurde. Antimon ist neben anderen Metallen wie Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber als verbotener Stoff gemäß der VO (EG) 1223/2009 aufgeführt. Dieses Metall darf nur in gesundheitlich unbedenklichen und technologisch unvermeidbaren Mengen in Kosmetika enthalten sein.
Prüfen Sie die Qualität Ihrer Produkte! Egal ob es um die mikrobiologische Qualität gemäß der DIN EN ISO 17516 oder um weitere Kontaminanten wie Schwermetalle, Phthalate, Nitrosamine etc. geht.
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