27.01.2023 - Lebensmittel
Aufnahme von Grenzwerten für Perfluoralkylsubstanzen (PFAS) in tierischen Lebensmitteln in die Kontaminanten-Höchstgehalte-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006
Bei Perfluoralkylsubstanzen (PFAS) handelt es sich um Industriechemikalien, die in industriellen Prozessen und Verbraucherprodukten eingesetzt werden. Aufgrund der schweren Abbaubarkeit der Verbindungen reichern sich diese in der Umwelt an und können so auch in die Nahrungskette gelangen.
Die Neubewertung der gesundheitlichen Risiken durch PFAS durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und eine Stellungnahme des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) machen deutlich, dass Grenzwerte für diese potentiell krebserregenden Stoffe dringend nötig sind. Seit dem 01. Januar 2023 gelten für PFAS daher die in die Verordnung (EG) 1881/2006 aufgenommenen Grenzwerte für ausgewählte tierische Lebensmittel wie Eier, Fisch und Fleisch.
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