29.05.2020 - Lebensmittel
BMEL: Verbot von Süßungsmitteln in Säuglingstees wird in Fruchtsaftverordnung aufgenommen
Im Rahmen der Reduktions- und Innovationsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirdschaft (BMEL) soll in Zukunft der Einsatz von Süßungsmitteln wie Zucker, Honig oder Fruchtsaft(konzentraten) in so genannten Säuglings- oder Kleinkindertees verboten werden.
Die Änderungen werden im Laufe des Jahres in die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung aufgenommen. In diesem Rahmen wir dann auch der Name der Verordnung geändert in: „Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und teeähnliche Erzeugnisse für Säuglinge oder Kleinkinder.“
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Quellen:
- BMEL: Süßung in Baby- und Kleinkindertees wird verboten, https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/083-babytee.html
- Lebensmittelklarheit: Süßung von Kinder- und Babytees zukünftig verboten, https://www.lebensmittelklarheit.de/kurzmeldungen/suessung-von-kinder-und-babytees-zukuenftig-verboten
- FrSaftErfrischGetrV: https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftv_2004/BJNR101600004.html