13.08.2020 - Lebensmittel

Baden-Württemberg ändert Corona-Verordnung für Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung

Baden-Württemberg ändert Corona-Verordnung für Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung

Als Reaktion auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 30.07.2020 (Az. 1 S 2087/20) (lesen Sie hier unser letzte News), mit dem der Verwaltungsgerichtshof wurde die Corona-Verordnung am 08.08.2020 geändert. Die geänderte Verordnung ist am 09.08.2020 in Kraft getreten (Link zur neuen Verordnung).

Die neue Verordnung sieht neben der Testpflicht (einmal pro Woche) auch die Möglichkeit vor in Ausnahmen davon abzuweichen, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: KWG Rechtsanwälte, www.kwg.eu