13.06.2017 - Lebensmittel
Bäcker wegen Hygienemängeln verurteilt - In BAV Newsletter 02/2011
Das Amtsgericht München hat einen 39-jährigen Bäcker wegen Hygienemängeln, nach einer ersten Verwarnung mit 6.000 Euro, nun zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Zuvor wurden in der Backstube des Angeklagten Kakerlaken, Mäusekot, verunreinigte Backbleche sowie tote Mäuse gefunden. Nach der ersten Verwarnung änderten sich die Zustände in der Backstube nicht. Der Bäckermeister hat seinen Betrieb inzwischen verkauft.
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