22.01.2021 - Lebensmittel
Beschluss der AFFL-Arbeitsgruppe zur „Prüfung der Eigenkontrollsysteme nach Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 im Hinblick auf Listerien, Umgang mit Challengetests“
Für viele Lebensmittelunternehmer, die verzehrfertige Lebensmittel herstellen, welche ein Wachstum von Listerien fördern können, ist es wichtig nachzuweisen, dass ihre Produkte bis zum Ende der Haltbarkeit den Grenzwert 100 KbE/g nicht zu überschreiten. Wenn die Betriebe diesen Nachweis nicht erbringen können, gelten auf Herstellerebene die strengeren Lebensmittelsicherheitskriterien von „nicht nachweisbar“ in 5x25g Produkt. Falls die chemisch-physikalischen Daten oder die Haltbarkeit von <5 Tage keine eindeutige Aussage zum Wachstumspotential ergeben, spielen Challenge- oder Belastungstests mit Listeria monocytogenes bei dieser Fragestellung eine wichtige Rolle.
Die Arbeitsgruppe „Fleisch-und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft(AFFL)“ hat hierzu einen Entscheidungsbaum für verzehrfertige Lebensmittel zur Einstufung in die Kriterien 1.2 und 1.3 gemäß den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 entworfen.
Einen Entscheidungsbaum gemäß den Anforderungen der VO (EG) Nr. 2073/2005 können Sie dem Dokument unter folgendem Link entnehmen: www.verbrauchergesundheit.gv.at
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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen:
- Warum sind Belastungs- bzw. Challengetests mit Listeria monocytogenes erforderlich?
- Belastungstests bzw. Challengetests mit Listeria monocytogenes in Lebensmitteln
- Was ist bei der Durchführung von Belastungs- bzw. Challengetests mit Listeria monocytogenes zu beachten
Quellen:
- Rundschreiben L834-2020, Lebensmittelverband Deutschland e.V