17.02.2021 - Lebensmittel

BfR: immer mehr Listeriose-Erkrankungen – Zusammenhang mit verzehrsfertigen Lebensmitteln?

 

Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) hat am 02. Februar 2021 die Stellungnahme Nr. 004/2021 „Listeriose-Erkrankungen nehmen zu – Welche Rolle spielen verzehrsfertige Lebensmittel?“ veröffentlicht. Im Folgenden zusammenfassend:

 

Die Anzahl an Listeriose-Erkrankungen steigt in Deutschland und Europa stetig an. Listeriosen können zu lebensbedrohlichen Blutvergiftungen und Gehirn- oder Hirnhautentzündungen führen. Für Schwangere, Neugeborenen und immungeschwächte Menschen besteht ein erhöhtes Risiko an Listeriose zu erkranken.

Ursache für diese Erkrankung sind vor allem mit Listeria monocytogenes verunreinigte Lebensmittel – in den letzten Jahren häufig verzehrsfertig angebotene Lebensmittel.

Das BfR hat 40 verzehrsfertige Lebensmittel, in denen Listerien gut überleben, bewertet, ob diese Produkte in den letzten Jahren häufiger konsumiert wurden und inwieweit sie mit Listeria moncytogenes verunreinigt waren:

Trend zu häufigerem Verzehr zeigten vorgeschnittene Obstsalate, diverse Fertiggerichte, die ohne weitere Erhitzung gegessen werden, hitzebehandelte Erzeugnisse aus Fisch oder Geflügelfleisch, Feinkostsalate oder frische Sprossen und Keimlinge.

Verunreinigt mit Listeria monocytogenes waren in den letzten Jahren häufiger verzehrsfertige Fischprodukte wie kalt- und heißgeräucherter Graved Fisch und Fleischerzeugnisse, vor allem rohes Hack- (Schwein) und Schabefleisch (Rind) sowie streichfähige Rohwürste wie Teewurst.

Hitzebehandelte Fleischerzeugnisse waren zwar weniger häufig mit Listeria monocytogenes verunreinigt, aber wiesen auch regelmäßig hohe Keimzahlen auf. Auch in Feinkostsalaten, Käse, feinen Backwaren und Fertiggerichten ließen sich vereinzelt Listeria monocytogenes nachweisen.

Insgesamt konnte aber anhand der Daten nicht bewertet werden, ob ein vermehrter Verzehr solcher mit L. monocytogenes verunreinigter Produkte für den Anstieg der Listeriose-Erkrankungen verantwortlich ist.

 

Die Stellungnahme können Sie hier aufrufen.

 

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Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung - https://www.bfr.bund.de/