22.05.2020 - Seminare / BAV Akademie
Coronavirus: 2. Pandemie-Gesetz ohne Änderung des § 43 IfSG
Eine Flexibilisierung der Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist nun leider doch vom Tisch.
"Die Gesundheitsämter machen in der aktuellen epidemischen Lage von der bereits bestehenden Möglichkeit Gebrauch, Äzte mit der Belehrung zu beauftragen. Eine weitergehende MögIichkeit der Delegation ist daher nicht erforderlich."
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.