12.04.2021 - Lebensmittel
Das Land Baden-Württemberg setzt sich für eine Aktualisierung der Health Claims Verordnung ein
Das Land Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat dafür ein, dass die Verordnung der Europäischen Union (EU) über Gesundheitsversprechen (Health Claims-Verordnung, HCVO) künftig auch für pflanzliche Stoffe vollständig Anwendung findet. Seit nunmehr fast zehn Jahren gibt es für so genannte Botanicals in der HCVO Übergangsvorschriften, die für diese Art von pflanzlichen Substanzen weitgehende Ausnahmen gewähren.
Aktuell müssen Hersteller pflanzlicher Arzneimittel aufwendige und kostspielige Zulassungsverfahren durchlaufen, um eine Wirksamkeit ihrer Arzneimittel zu belegen. Dies führt zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber Produzenten von pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln.
In der Bundesinitiative soll erreicht werden, dass der Verbraucher sich auf die Gesundheitsversprechen auf Produkten verlassen kann und ein fairer Wettbewerb wieder hergestellt wird.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen von Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimitteln regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle:
- Staatsministerium BW: Veröffentlichung 11.02.2021
- Europäisches Parlament