21.03.2022 - Lebensmittel

Dauerbrenner Ethylenoxid – DVO (EU) Nr. 2019/1793 schreibt verstärkte Kontrolle bestimmter Lebensmittel vor

 

Ethylenoxid, eingesetzt als Begasungsmittel oder Pestizid, ist nach wie vor ein häufig nachgewiesener Rückstand in vielen Lebensmitteln. Auf der Webseite www.lebensmittelwarnung.de ist das leicht nachzuvollziehen, dort werden Rückrufe und deren Grund veröffentlicht, kaum eine Woche vergeht, ohne dass dort ein Rückruf wegen Ethylenoxid eingestellt wird.

Mit der, regelmäßig aktualisierten, DVO (EU) Nr. 2019/1793 wird unter anderem eine verstärkte Untersuchung zahlreicher Lebensmittel (z.B. Instant-Nudeln, Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Stoffen) und deren Zutaten (z.B. Johannisbrotkernmehl, Gewürze wie Zimt und Nelken) auf Rückstände von Ethylenoxid vorgeschrieben.

Die EU reagiert damit auf die zahlreichen Überschreitungen des Rückstandshöchstgehaltes für Ethylenoxid in der VO (EG) Nr. 396/2005 diese sind auch in der Pestiziddatenbank der EU nachzulesen.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Ethylenoxid und dessen Abbauprodukt 2-Chlorethanol regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

 

Quelle: DVO (EU) Nr. 2019/1793