29.05.2019 - Lebensmittel
Die Eissaison hat begonnen! Beanstandungen und Veröffentlichungen vermeiden!
Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung aller hygienischen und rechtlichen Anforderungen, denn durch die Veröffentlichungen von Beanstandungen nach § 40 Abs. 1a LFGB durch die Lebensmittelüberwachung, können diese Fälle gravierende wirtschaftliche Konsequenzen für die Unternehmen zur Folge haben.
Zur Vermeidung von Beanstandungen empfehlen wir Ihnen insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Basishygiene und sonstige Präventivmaßnahmen
- HACCP-Konzept inkl. Dokumentationen
- Schulung des Personals bzgl. Hygiene, ggf. HACCP und Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- repräsentativer Probenplan (mikrobiologische Eigenkontrollen)
- Kennzeichnungsvorschriften
- Vorgaben der Uniteis-Hygieneleitlinie
Informieren Sie sich gerne bei unseren Kundenberatern, wie Sie am besten Beanstandungen vermeiden können. Wenn Sie Bedarf an Schulungen haben, können Sie gerne auf unsere bewährten BAV Onlineschulungen zurückgreifen.
Wir stehen Ihnen bei diesen Themen und Herausforderungen sehr gerne als Partner zur Seite. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Frau Christine Käfer telefonisch unter 0781/96947-286 oder per Mail an christine.kaefer@bav-institut.de.