10.05.2023 - Kosmetik

Duftstoffe in kosmetischen Mitteln – Deklaration gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Duftstoffe in kosmetischen Mitteln – Deklaration gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

 

Vorgaben für die Deklaration von Duftstoffe für kosmetische Mitteln sind in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Kosmetik-Verordnung) geregelt.

Die in Anhang III genannten Duftstoffe der genannten Verordnung müssen für leave on-Produkte ab 10ppm und für rinse off-Produkte ab 100ppm deklariert werden.

Des Weiteren sind Duftstoffe wie z.B. Butylphenyl methylpropional (Lilial) oder Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxaldehyd (Lyral) in Anhang II aufgeführt und somit verboten.

Dieses Jahr wird eine neue Verordnung mit weiteren deklarationspflichtigen Duftstoffen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um weitere 61 Stoffe.

 

Unser Institut im Verbund der Tentamus-Laborgruppe bietet Ihnen die Untersuchung auf Duftstoffe in kosmetischen Mitteln an. Dies gilt sowohl für die aktuelle als auch die zukünftige Regulierung.

 

Melden Sie sich jederzeit bei uns für ein individuelles Angebot. Wir freuen uns!

 

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009