19.06.2017 - HACCP
EU Bekanntmachung zu HACCP und PRP - In BAV Newsletter 03/2017
HACCP ist für jeden Lebensmittelunternehmer verpflichtend. Allerdings sind viele kleine Unternehmen von den oftmals komplizierten Umsetzungserfordernissen überfordert. Die EU-Kommission hat nun eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der der Zusammenhang von Vorsorgeprogrammen (PRPs) und HACCP nicht nur erläutert wird, sondern auch Erleichterungen für bestimmte Unternehmen erklärt werden [Bekanntmachung der Kommission zur Umsetzung von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit unter Berücksichtigung von PRPs und auf die HACCP-Grundsätze gestützten Verfahren einschließlich Vereinfachung und Flexibilisierung bei der Umsetzung in bestimmten Lebensmittelunternehmen (2016/C 278/01)].
Danach dürfen kleinere Betriebe semiquantitative Risikobewertungen durchführen und sich verstärkt auf die Wirkung ihrer Vorsorgeprogramme verlassen. Sicherheit kann auch durch Prüfungen ohne festlegbare Grenzwerte erzeugt werden, z.B. durch Sichtkontrollen, die das erfahrene Personal ausführt. (Quelle: http://bit.ly/2r8m1Ck)