14.06.2017 - Lebensmittel

EU-Schutz für Angabe „Bergerzeugnis“ - In BAV Newsletter 03/2014

Der Begriff „Bergerzeugnis“ ist als Qualitätsangabe zukünftig in der EU geschützt. Die einzelnen Anforderungen wurden nun in der Verordnung (EU) Nr. 665/2014 veröffentlicht. Dabei muss z.B. für Wiederkäuer mindestens 60% der Jahresfutterration aus Berggebieten stammen, bei Schweinen beträgt der Anteil 25%. Die Verarbeitung von Milch und Milcherzeugnissen ist im Umkreis von 30km um das betreffende Berggebiet zulässig. Ein entsprechendes EU-„Bergerzeugnis“-Logo ist bislang nicht geplant.
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