14.06.2017 - Lebensmittel
EU-Schutz für schwäbische Spätzle und Knöpfle - In BAV Newsletter 02/2012
Die Europäische Kommission hat für regionale Spezialitäten aus Baden-Württemberg das Siegel „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ vergeben. Bei einer g.g.A. muss mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen werden. Schwäbische Spätzle und schwäbische Knöpfle müssen also künftig aus Schwaben kommen.