17.12.2020 - Kosmetik
Einstufung alkoholhaltiger Produkte zur Keimabtötung – eine neue Publikation des CVUA Karlsruhe
In einem aktuellen Entscheidungsdiagramm des CVUA in Karlsruhe werden umfassende Tipps zur rechtlichen Einordnung von alkoholhaltigen Produkten zur Keimabtötung gegeben. Handelt es sich bei einem bestimmten Produkt um ein Biozid gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012, um ein Kosmetikum gemäß der VO (EG) 1223/2009 oder sogar um ein Arzneimittel ?
Entscheidend hierbei sind die Art der Anwendung sowie die getroffenen Werbeaussagen. Begrifflichkeiten wie „Desinfektion“ oder „antiviral“ spielen hierbei eine wesentliche Rolle.
Im Rahmen des Verkaufs ist die Klärung der rechtlichen Einordnung eines Produktes vor dem Inverkehrbringen extrem wichtig, da je nach Einstufung völlig unterschiedliche Regularien und damit verbundenen Prüfungen und Dokumentationen einhergehen.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe unterstützt Sie bei allen regulatorischen Fragen und führt erforderliche Untersuchungen für Ihr Produkt durch.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Das Entscheidungsdiagramm können Sie hier abrufen:
Quelle: Veröffentlichung der CVUA Karlsruhe, www.ua-bw.de