30.07.2018 - Lebensmittel

Entwurf zum Tierwohlkennzeichengesetz

Das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) hat seinen ersten Entwurf zum „ Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz)“ fertig gestellt und zur Kommentierung freigegeben.

Mit dem Gesetz soll ein einheitliches, staatliches Tierwohlkennzeichen eingeführt werden, dessen Verwendung freiwillig aber an verbindliche Anforderungen geknüpft sein wird. Bei der Verwendung des Tierwohlkennzeichens für Produkte tierischen Ursprungs müssen zusätzlich zu den bereits existierenden, weitergehende Tierschutzstandards eingehalten werden. Diese Standards betreffen insbesondere die Haltung, den Transport und die Schlachtung der Tiere.

Wer das Tierwohlkennzeichen benutzen möchte, muss die beabsichtigte Verwendung dem BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) als zentrale Verwaltungsstelle für die Zulassung und Verwendung des Tierwohlkennzeichens schriftlich mitteilen und darf es nach Erhalt einer Bestätigung durch das BVL auf seinen Produkten verwenden.

Im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes wird das BMEL außerdem dazu ermächtigt in Rechtsverordnungen u. a. Details zu den Anforderungen und der Gestaltung des Tierwohlkennzeichens zu regeln.

Derzeit ist bereits eine Verordnung in Arbeit, die Kriterien für das dreistufige Tierwohlkennzeichen enthält. Hierbei steigen die Anforderungen an die Verbesserung des Tierwohls von Stufe zu Stufe, z. B. was Platz und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere angeht sowie längere Säugephasen für die Jungtiere oder verbesserte Bedingungen beim Transport.

Des Weiteren wird die Möglichkeit das Tierwohlkennzeichen freiwillig mit einer Herkunftsangabe zu verbinden in Betracht gezogen.

Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.bll.de