09.12.2019 - Kosmetik
Erhöhte Gehalte an Schwermetallen in Kosmetika im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate
Häufig finden sich Meldungen zu nicht verkehrsfähigen Kosmetika aufgrund erhöhter Gehalte an Schwermetallen im europäischen Schnellwarnsystem (Safety Gate, ehemals Rapex). Die Verordnung VO (EG) 1223/2009 regelt, dass unter anderem die Metalle Arsen, Antimon, Blei, Cadmium und Quecksilber nicht in Produkten enthalten sein dürfen. Falls Sie enthalten sind (durch Eintrag aus einem Rohstoff wie z.B. Mica) müssen die Gehalte gesundheitlich unbedenklich und technisch unvermeidbar sein.
Das BVL hat hierzu im Jahre 2016 über ein Monitoring maximale Gehalte an Schwermetallen festgelegt (www.bvl.bund.de).
Lassen Sie Ihre Rohstoffe als auch kosmetische Produkte, die einen Eintrag aufweisen können, regelmäßig im Hinblick auf den Gehalt an Schwermetallen analysieren. Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe steht Ihnen analytisch mit neusten Meßtechniken mit Rat und Tat zur Seite. Falls Sie unsicher sind bzgl. der Frage, welche Rohstoffe möglicherweise kritisch sind, melden Sie sich, das BAV Institut freut sich über Ihre Nachricht.
Den Link zu den Maximalgehalten an Schwermetallen des BVL finden Sie unter www.bvl.bund.de.