08.04.2020 - Kosmetik
Erstmaliges Inverkehrbringen von Kosmetika auf den deutschen oder EU-Markt
Das BAV Institut in Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe unterstützt Sie umfassend im Bereich Inverkehrbringung und Verkehrsfähigkeitsgutachten von Kosmetika.
Hierbei beraten wir Sie zu allen erforderlichen regulatorischen Vorgaben aus der EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009 wie Sicherheitsbericht, Notifizierung, PID etc.
Werbende Angaben und Claims prüfen unsere Experten unter Berücksichtigung der VO (EU) 655/2013.
Mögliche Rückstände und Kontaminanten wie z.B. Schwermetalle, PAKs und Formaldehyd analysieren wir in unseren modernen Laboratorien mit neuesten Analysentechniken.
Melden Sie sich bei uns und rufen Sie an, falls Sie ein neues kosmetisches Produkt in Verkehr bringen möchten oder ein bereits bestehendes überprüft haben möchten.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!