06.05.2020 - Kosmetik
Finalisierte Stellungnahme zu Dihydroxyaceton (DHA)
![Finalisierte Stellungnahme zu Dihydroxyaceton (DHA) Finalisierte Stellungnahme zu Dihydroxyaceton (DHA)](/files/news/image/e942f099-0655-41f6-8ebc-fd1209638177/thumb_shutterstock_534447844.jpg?1588683858)
Dihydroxaceton (DHA) ist ein Stoff, der in kosmetischen Mitteln als Selbstbräuner oder aber auch als Inhaltsstoff zur Haarfärbung verwendet wird. Maximale Einsatzkonzentration bzw. Beschränkungen durch die europäische Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009 gibt es momentan nicht.
In einer älteren Stellungnahme hat das SCCS (das wissenschaftliche Komitee der EU) DHA als Inhaltsstoff in Selbstbräunungsprodukten bewertet und bis zu einem Gehalt von 10 % als sicher bewertet. In der vorliegenden Stellungnahme wurde DHA als haarfärbender Inhaltsstoff in leave-on Produkten bis 6,25 % neu bewertet.
Das SCCS kam zu dem Schluss, dass der Verwendung von DHA als Haarfarbstoff in nicht-oxidativen Produkten bis zu einem Gehalt von 6,25% nichts entgegenspricht. Selbst die kombinierte Verwendung eines leave-on Haarfärbmittels mit einem Gehalt an DHA von max. 6,25 % und eines Selbstbräunungsproduktes mit bis zu 10 % DHA wurde als sicher eingestuft.
Die Stellungnahme SCCS/1612/19 können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_234.pdf