03.07.2020 - Lebensmittel
Fleischverarbeitende Betriebe in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterliegen strengen Regeln zur Eindämmung der Corona-Infektionen
![Fleischverarbeitende Betriebe in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterliegen strengen Regeln zur Eindämmung der Corona-Infektionen Fleischverarbeitende Betriebe in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterliegen strengen Regeln zur Eindämmung der Corona-Infektionen](/files/news/image/ac7734df-e357-43c1-9186-4fed97f30485/thumb_Bild.png?1593779755)
In beiden Bundesländern gelten neue Allgemeinverfügungen, die neue Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten und zur Eindämmung der Corona-Infektionen beinhalten.
Hierzu gehören in Nordrhein-Westfalen z. B. zweimal wöchentlich Corona-Tests zu Lasten des Betriebes, Dokumentation-, Informations- und Schulungspflichten über Hygienemaßnahmen in der Muttersprache.
Weitere Informationen
- Rundschreiben L-421-2020, www.lebensmittelverband.de
- www.cibus-recht.de
- www.schleswig-holstein.de
- /www.land.nrw
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.