23.10.2017 - Qualitätskontrollen

Gebühren für amtliche Kontrollen weitgehend rechtmäßig

Ein Lebensmittelunternehmen aus Niedersachsen hat gegen einen Gebührenbescheid geklagt, der für eine amtliche Routinekontrolle der Lebensmittelüberwachung erhoben worden ist. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Klage jedoch abgewiesen und die Erhebung der Gebühren für die amtlichen Routinekontrollen als weitgehend rechtmäßig erachtet.

Man kann davon ausgehen, dass dieser Trend zur Gebührenerhebung für amtliche Routinekontrollen der Lebensmittelüberwachung in Deutschland weiter zunehmen wird. Die EU-Kontroll-Verordnung (VO (EU) 2017/625) sieht ebenfalls vor, die Lebensmittelunternehmen bei der Finanzierung von amtlichen Kontrollen angemessen zu beteiligen.

 

Quelle: www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de