07.01.2022 - Kosmetik
Gesichtsmasken – Belastung mit Schwermetallen wie Arsen, Blei und Cadmium
Anfang Dezember teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer Pressemitteilung die Ergebnisse aus dem aktuellen Monitoring kosmetischer Gesichtsmasken mit.
Hierbei wurden in 53% der Masken die Orientierungswerte für Schwermetalle überschritten. Die gemessenen Überschreitungen der Orientierungswerte für die Elemente Arsen, Blei und Cadmium waren teils deutlich. Ein Großteil der Proben zeigte außerdem höhere Gehalte an Barium, Chrom, Kobalt und Nickel. Im Monitoring wurde anhand von Proben aus einem Monitoring aus 2016 festgelegt, was technisch unvermeidbar ist und daraus entsprechende Orientierungswerte abgeleitet.
Hintergrund
Die Verwendung von Schwermetallen in Kosmetika (EG) Nr. 1223/2009 ist laut Kosmetikverordnung verboten, es sei denn diese sind in technisch unvermeidbaren Mengen enthalten.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe prüft für Sie sowohl bei den Endprodukten als auch bei kosmetische Rohstoffen den Gehalt an Schwermetallen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne zu regulatorischen Fragen hierzu.
Unsere Kundenberater freuen sich auf Ihren Anruf.
Das Dokument zu den technisch vermeidbaren Gehalten an Schwermetallen in kosmetischen Erzeugnissen finden Sie über den Link des BVL.
Quelle: Pressemitteilung 02.12.21 BVL