05.11.2018 - Schulung
Hygieneführerschein in der Diskussion
Um die Hygienemängel in der Gastronomie zu reduzieren, fordern Lebensmittelkontrolleure und Verbraucherschutzminister einen sogenannten „Hygieneführerschein“ gemäß Anlage 1 zur Lebensmittelhygieneverordnung (§ 4 Abs. 1 Satz 1).
Wichtiger Baustein dieses „Hygieneführerscheines“ sind die Hygieneschulungen und Folgebelehrungen nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetzes. Beides könne Sie einfach und flexibel online bei den BAV Onlineschulungen durchführen.
Überzeugen Sie sich selbst und lernen Sie die Vorteile der kostengünstigen BAV Onlineschulungen kennen. Dadurch erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen und verbessern die Kenntnisse Ihres Personals!
Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: www.bzfe.de, www.land.nrw.de