16.06.2017 - Hygiene
Hygienische Arbeitskleidung - In BAV Newsletter 03/2015
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Tragen von dunkler Arbeitskleidung (in diesem Fall bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen) für fleisch- und wurstverarbeitende Einzelhandelsbetriebe (z. B. Bedienungstheken in Supermärkten, Metzgereien, …) ungeeignet ist. Der Grad der Verschmutzung muss für den Mitarbeiter eindeutig optisch sichtbar sein. Dies ist in diesem Fall bei Blut und Fleischsaft nicht gegeben. (www.berlin.de)