16.06.2023 - Lebensmittel

Insekten in Lebensmitteln in der Europäischen Union verkehrsfähig – allerdings mit Zulassung und Kennzeichnung

Insekten dürfen nun auch in der Europäischen Union als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Allerdings müssen diese als neuartige Lebensmittel zuvor von der Europäischen Kommission nach der Novel-Food-Verordnung zugelassen worden sein.

In der EU sind bisher vier Insektenarten als Lebensmittel zugelassen:

Lebensmittel, die Insekten enthalten, werden als alternative Eiweißquelle zu Fleisch oder Fisch angeboten und können z. B. Brot, Nudeln oder Chips zugesetzt werden - allerdings nicht ohne entsprechende Kennzeichnung.

In der Zutatenliste des Etiketts muss angegeben werden, um welche Insektenart es sich handelt und zwar mit lateinischer und deutscher Bezeichnung. Ferner muss aufgeführt werden, in welcher Form das Insekt verwendet wurde, z. B. als Pulver oder in Form einer Paste.

Zudem muss der Hinweis vorhanden sein, dass diese Zutat bei Menschen, die allergisch auf Krebstiere, Hausstaubmilben oder Weichtiere reagieren, allergische Reaktionen hervorrufen kann. Außerdem werden im Zulassungsverfahren Kriterien für die sichere Verarbeitung der Insekten festgelegt. Insekten werden auch im Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) berücksichtigt, der Lebensmittel tierischen Ursprungs gezielt auf Rückstände von unerwünschten Stoffen untersucht.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir Untersuchungen auf Rückstände von unerwünschten Stoffen durch. 

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

Quellen: 

www.bvl.bund.de, 07.06.2023

www.bundesregierung.de, 07.06.2023