16.11.2018 - Lebensmittel
Käse: Keine Nährwertkennzeichnung mehr?
Der ALTS beschäftigte sich bei seiner 81. Arbeitstagung mit der Fragestellung, ob eine Nährwertkennzeichnung bei Käse wirklich verpflichtend ist.
Nach Art. 16 Abs. 3 der VO (EU) 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung-LMIV) sind Lebensmittel die lediglich einer Reifungsbehandlung unterzogen wurden und die nur aus einer Zutat/-klasse bestehen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen.
Der ALTS ist der Auffassung das diese Ausnahmeregelung auf Käse nicht anwendbar ist. Denn Käse besteht nicht nur aus Mich vielmehr aus weiteren Zutaten wie Mikroorganismen, Enzyme oder Salz. Des Weiteren unterliegt Käse mehr Verarbeitungsschritten als nur einer Reifung.
Auch seitens der Kommission wird es vorerst keine Neuerungen geben.
Unsere Kundenberater sind mit den Kennzeichnungsvorschriften bestens vertraut und beraten Sie gerne. Rufen Sie uns bei Fragen einfach an.
Quelle: ALTS-Beschlüsse der 81. Arbeitstagung; www.bvl.bund.de