10.09.2019 - Lebensmittel
Keine einheitliche Linie bei „TOPF SECRET“
![Keine einheitliche Linie bei „TOPF SECRET“ Keine einheitliche Linie bei „TOPF SECRET“](/files/news/image/6995fcc9-0230-46e1-a927-1073a5aefe2b/thumb_shutterstock_1284330238%20%281%29.jpg?1569502050)
Augsburg sagt ja, Ansbach nein. Die Urteile zur Bekanntgabe von Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung kommen zu gegenteiligen Ergebnissen.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
Quelle: Fleischwirtschaft 8_2019