16.06.2017 - Lebensmittel
Kennzeichnung Fleisch - In BAV Newsletter 02/2015
Seit dem 1. April 2015 gilt die neue Herkunftskennzeichnung für Fleisch. Bei abgepacktem Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch ist die Angabe des Aufzucht- und Schlachtortes verpflichtend. Die Eu-Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie die Verordnung auch auf unverpackte Ware ausdehnen. Fertigprodukte, die Fleisch enthalten sind bisher von der Kennzeichnung nicht betroffen. (Quelle: ec.europa.eu)