16.06.2017 - Lebensmittel

Kennzeichnung jodiertes Speisesalz - In BAV Newsletter 02/2015

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bei der EU-Kommission angeregt, für die Kennzeichnung von jodiertem Speisesalz eine Ausnahmeregelung zu schaffen. 

Bisher genügte die Angabe z.B. von „Jodsalz“ bzw. „jodiertes Speisesalz“ im Zutatenverzeichnis. Die neue LMIV sieht aber vor, dass zusammengesetzte Zutaten aufgeschlüsselt werden müssen. Bei jodiertem Speisesalz müsste also zusätzlich angegeben werden, ob Kalium- oder Natriumjodat verwendet wurde. Eine Entscheidung der Kommission steht zwar noch aus, aber es kann davon ausgegangen werden, dass Beanstandungen zur Kennzeichnung durch einen Verweis auf das Schreiben des BMEL erfolgversprechend entgegengewirkt werden kann. 
(Newsletter 9/2015 Rechtsanwälte Krell Weyland Grube).